BETEX S.A. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Besondere Geschäftsbedingungen
GVCs sind auf der Rückseite der Bestellungen oder auf einer zusätzlichen Seite aufgeschrieben. Sie sind auch auf der Webseite www.betex.lu verfügbar. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die von Betex S.A. bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen.
- Jedes Angebot von Betex S.A., das vom Kunden angenommen und unterzeichnet wird, führt zu einem Vertrag über die im Angebot festgelegten Leistungen und Dauer. Der Kunde erkennt an, dass die Annahme des Angebots durch einen der folgenden Punkte erfolgt: - seine Unterschrift auf dem von Betex S.A. erstellten Angebot - Annahme per E-Mail unter Angabe der Annahme des betreffenden Angebots. - Annahme per SMS unter Hinweis auf die Annahme des betreffenden Angebots - mündliche Annahme des betreffenden Angebots - die Zahlung einer Anzahlung unter Bezugnahme auf das betreffende Angebot. Für den Fall, dass keine Finanzierungsvereinbarung schriftlich ausgehandelt wurde, erklärt der Kunde, dass er über die finanziellen Mittel verfügt, um eine Rechnung im Zusammenhang mit dem betreffenden Angebot zu bezahlen und für den Vergleich verantwortlich ist. Was die Notfallmaßnahmen betrifft, so kann vor der Intervention kein Angebot abgegeben werden. Die Preise der Interventionen werden dem Kunden auf Anfrage mitgeteilt. Für den Fall, dass der Kunde nicht nach dem genauen Betrag oder einer Schätzung der Kosten fragt, die sich aus der Notfallreaktion ergeben, ist der Kunde für die Abrechnung verantwortlich.
- Angebot, Vertrag 1. Die Angebote von Betex bleiben frei und unverbindlich, es sei denn, sie werden im Einzelfall als verbindlich bezeichnet. In diesem Fall ist Betex an sein Angebot gebunden, es sei denn, im Angebot ist eine außergewöhnliche Frist angegeben. 2. Die Legenden des Angebots wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewicht und Maße sind nicht verbindlich und nur annähernd, es sei denn, sie werden von Betex jeweils als verbindlich bezeichnet. Daten zum Vertragsgegenstand, die in der Regel nur Als Aufgabe bezeichnet werden und keine Garantien darstellen. 3. Alle zur Verfügung gestellten Kopien, Zeichnungen, Illustrationen, Fotografien, Pläne und technische Dokumentation und Lieferung, Konzept und Kostenschätzungen, bleiben das ausschließliche Eigentum und Urheberrecht von Betex. Ohne vorherige Zustimmung von Betex können sie nicht ganz oder teilweise genutzt oder zugänglich gemacht oder an Dritte weitergegeben werden. Sie sind unverzüglich und auf erstes Verlangen an Betex zurück zu senden, wenn der Angebotsvertrag nicht angenommen wird. 4. Für den Fall, dass der Vertrag mit dem Kunden durch Annahme eines bei Betex unterzeichneten Vertrages oder Auftrags geschlossen wird, behält sich Betex eine maximale Bearbeitungszeit von zehn Werktagen nach Eingang der Bestellung vor. Inzwischen ist der Kunde an seine Bestellung gebunden. 5. Bei einem bestimmten Vertrag oder einer bestimmten Bestellung hat die Bestätigung von Betex Vorrang, wenn Zweifel bestehen. Kunden sind verpflichtet, die Auftragsbestätigung von Betex nach Erhalt des Vertragsinhalts zu überprüfen. 6. Verträge, Bestellungen, Auftragsbestätigungen und Annahmeerklärungen müssen in Textform gültig sein und können per Fax und E-Mail versendet werden.
- Zahlung, Abrechnung Der Preis eines Notfalldienst wird dem Kunden auf Verlangen mitgeteilt und ist unmittelbar nach Abschluss der Intervention zu zahlen. Die verkauften Produkte und Waren bleiben bis zur vollständigen Abrechnung ihres Preises Eigentum des Verkäufers. Die mit der Ware verbundenen Risiken gehen jedoch auf den Käufer oder Spediteur über, sobald die Produkte geliefert werden. Betex behält sich das Recht vor, bei Nichtzahlung eines Notfalldienstes die installierten Waren zurückzunehmen.
- Ausführung und Verzögerung von Leistungen an den Kunden Die Einhaltung der Lieferzeit in der Reihenfolge des mit Betex unterzeichneten und vereinbarten Vertrages setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Parteien gelöst wurden. Die von Betex angebotenen Lieferzeiten beginnen erst, wenn diese Verpflichtungen und Formalitäten für die Lieferzeit erfüllt sind. Arbeitsstreike, Unruhen, staatliche Maßnahmen, andere Fälle höherer Gewalt und das Entstehen unvorhergesehener und unvermeidbarer Hindernisse, die nicht die direkte Verantwortung von Betex sind, befreien Betex von der Einhaltung der Lieferfristen. Dies gilt auch für die unvorhergesehene Abwesenheit von Lieferungen durch die Partner von Betex. Betex verpflichtet sich, den Beginn und das Ende dieser Störungen unverzüglich an den Kunden zu übermitteln. Verzögert sich die Lieferung aufgrund dieser Umstände, oder ist gar unmöglich, und beantwortet Betex diese fehlerfrei, sind die Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.
- Besondere Notfallmaßnahmen 1. Was die Notfallmaßnahmen betrifft, so garantiert BETEX S.A ihren Kunden eine schnelle Reaktion innerhalb von 1 Stunde im Großherzogtum Luxemburg. 5. Der Techniker (BETEX) kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die beim Öffnen der Türen entstehen. Der Kunde erkennt an, dass in bestimmten Fällen ein möglicher Schaden nicht ausgeschlossen werden kann, wenn die Türen dringend geöffnet werden.
- Die Zahlung von Notfalleinsätzen .Notfalleinsätze müssen sofort nach der Fehlerbehebung in bar oder per Kreditkarte an den Techniker bezahlt werden. Der Kunde erhält eine Rechnung, die für eine mögliche Rückerstattung von seiner Versicherung verwendet werden kann. Wenn der Kunde die Rechnung während der Intervention nicht bezahlen kann, erhält er eine Zahlungsfrist, die auf dem technischen Datenblatt vermerkt wird, und eine Kopie. Er muss den am unteren Rand der Seite auf dem technischen Datenblatt angegebenen Betrag auf das Bankkonto der Firma BETEX S.A. überweisen. Wird die Zahlung nicht vor Ablauf der Frist erfolgen, kann BETEX S.A. den Kunden um eine tägliche Verzugsstrafe in Höhe von 20,00 Euro bitten
- Abnahme des Werkes Mit der Unterzeichnung akzeptiert der Kunde die allgemeinen Verkaufsbedingungen der Firma BETEX S.A. und akzeptiert die Arbeit. Jeder Anspruch des Kunden muss vor der Unterzeichnung der Abnahme der Arbeit geltend gemacht und dem Techniker erklärt werden, damit diese Mängel sofort behoben werden können.
Artikel 8: Jede Bestellung von Material das auf dem technischen Datenblatt vom Kunden steht wird durch die Unterschrift des Kunden akzeptiert und muss eingehalten werden. Wenn der Kunde später seine Meinung ändert, muss er nun für die bestellte Waren bezahlen. - Die Geheimhaltungspflicht von Artikel 9 Betex berücksichtigt alle Informationen über den Kunden streng vertraulich und verzichtet auf die Offenlegung von Informationen, Dokumenten, Daten oder Konzepten, die ihm bei dieser Gelegenheit bekannt werden können. Vertrag: Für die Zwecke dieser Klausel sind in verschieden Fällen der Kläger sowohl auch den Mitarbeitern verantwortlich. Der Kläger kann jedoch nicht für eine Offenlegung verantwortlich gemacht werden, wenn das offengelegte Material zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich zugänglich war oder wenn er davon Kenntnis hatte oder es durch rechtmäßige Mittel von Dritten erlangte.
- Zuständige Zuständigkeit. Jeder Rechtsstreit, der zwischen den Parteien über die Erfüllung oder Auslegung dieses Vertrags entstehen kann, fällt ausschließlich in die ausschließliche Zuständigkeit des Handelsgerichts Luxemburg. Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien werden in Übereinstimmung mit der Schlichtung des Handelsgericht Luxembourg gelöst. Jeder Streit, der zwischen den Parteien über die Leistung oder anlässlich dieses Vertrags entstehen kann, unterliegt auf Initiative der Partei einem Schiedsgericht, das sich aus drei Personen zusammensetzt. Zu diesem Zweck wird jede Partei ihren eigenen Sprecher ernennen. Die Person, die die Initiative des Verfahrens ergreifen wird, wird von der anderen Partei durch einen Brief per Nachnahme kontaktiert.
Rechtsgutachten: Falsche Aussagen und Missbrauch durch eine andere nicht autorisierte Person liegen in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers. Alle von uns erhobenen Kundendaten werden nur für vertragliche Leistungen gespeichert und dritten nicht ganz oder teilweise zur Verfügung gestellt.